Energieausweise sind zehn Jahre gültig.
Für Verbrauchsausweise: Bereitstellung von Energierechnungen der letzten drei Jahre und Angabe der beheizten Gebäudefläche.
Für Bedarfsausweise: Erfassung von Gebäudegeometrie, Baujahr, Konstruktionsdetails, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. Bei Wohngebäuden erfolgt die Berechnung nach DIN V 4108-6, bei Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599.