Nachhaltigkeits­berichterstattung und CSRD-Vorbereitung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Berichtspflichten für europäische Unternehmen erheblich. Ab 2025 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen. Berater im BVFE-Netzwerk unterstützen bei der Datenerhebung, CO₂-Bilanzierung und Berichtsvorbereitung.
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Der BVFE klärt, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht fällt und vermittelt Berater mit Erfahrung in CO₂-Bilanzierung.

Berichtspflicht nach CSRD

Die CSRD tritt stufenweise in Kraft:

Die CSRD verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen sowohl die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Geschäftsmodell als auch die Auswirkungen der eigenen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft bewerten.
Die Berichterstattung erfolgt nach ESRS-Standards und wird Teil des Lageberichts. Eine externe Prüfung ist verpflichtend.

Vorbereitung auf CSRD-Berichterstattung

Die Vorbereitung gliedert sich in vier Schritte:

Schritt 1: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Identifikation der relevanten ESRS-Themen (Klimawandel, Ressourcennutzung, Arbeitsbedingungen, Governance) durch Bewertung von finanziellen Risiken und Auswirkungen auf Stakeholder. Berater moderieren Workshops mit internen Fachabteilungen und externen Stakeholdern.

Schritt 2: Datenerhebung und Gap-Analyse

Erfassung der erforderlichen Kennzahlen nach ESRS-Standards (z. B. Scope-1/2/3-Emissionen, Energieverbrauch, Wasserbilanz, Diversitäts-KPIs). Identifikation fehlender Datenquellen und Etablierung von Prozessen zur kontinuierlichen Datenerfassung.

Schritt 3: CO₂-Bilanzierung

Berechnung der Treibhausgasemissionen nach Greenhouse Gas Protocol mit Aufteilung in Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (zugekaufte Energie) und Scope 3 (Lieferkette, Transport, Produktnutzung). Berater nutzen Software-Tools zur Datenverarbeitung und Visualisierung.

Schritt 4: Berichtserstellung und Prüfungsvorbereitung

Aufbereitung der Daten nach ESRS-Struktur und Integration in den Lagebericht. Vorbereitung auf die externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.

Nachhaltigkeitsbericht und Kennzahlen

Die Berichterstattung nach CSRD umfasst:
Berater stellen sicher, dass die Berichterstattung den Anforderungen der externen Prüfung standhält und als Grundlage für strategische Nachhaltigkeitsentscheidungen dient.

Zeitlicher Ablauf

Die Vorbereitung auf die erste CSRD-Berichterstattung nimmt in der Regel 6 bis 12 Monate in Anspruch, abhängig vom Reifegrad bestehender Nachhaltigkeitsprozesse.
Die Wesentlichkeitsanalyse erfordert die Einbindung verschiedener Fachabteilungen (Einkauf, Produktion, Controlling, HR, Recht) und nimmt 4 bis 8 Wochen in Anspruch. Die CO₂-Bilanzierung dauert je nach Komplexität der Lieferkette 6 bis 12 Wochen.
Nach der ersten Berichterstattung stabilisiert sich der Aufwand, da Prozesse etabliert sind und Datenquellen strukturiert vorliegen.

Fachkompetenz im Netzwerk

Berater im BVFE-Netzwerk verfügen über Erfahrung in CO₂-Bilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol und/oder Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI oder DNK sowie Kenntnisse der ESRS-Standards.
Viele Berater sind zusätzlich als Auditoren für Umweltmanagementsysteme (ISO 14001, EMAS) qualifiziert und bringen Erfahrung aus Nachhaltigkeitsprojekten in verschiedenen Branchen mit.

Ersteinschätzung zur CSRD-Berichtspflicht anfordern

Die Ersteinschätzung klärt, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht fällt und ab welchem Geschäftsjahr die Offenlegungspflicht greift. Der BVFE ordnet ein, welche ESRS-Standards für Ihre Branche relevant sind und vermittelt Berater mit Erfahrung in CO₂-Bilanzierung und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach Eingang Ihrer Anfrage meldet sich der Bundesverband innerhalb von zwei Werktagen.
Wird ausschließlich für die Rückmeldung durch den zugewiesenen Berater genutzt.
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