Gebäudeenergieberatung nach DIN V 18599

Die DIN V 18599 bildet die energetische Bewertung von Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Sie erfasst Energieverbräuche für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung und dient als Grundlage für Sanierungsfahrpläne, Fördermittelanträge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Berater im BVFE-Netzwerk erstellen Energiekonzepte für Wohn- und Nichtwohngebäude und begleiten BAFA-Anträge.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Der BVFE klärt, welche Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und vermittelt dena-registrierte Berater.

Anforderungen nach GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert Anforderungen an den Energieverbrauch von Neubauten und Bestandsgebäuden. Bei wesentlichen Sanierungen oder Nutzungsänderungen müssen Gebäude die Grenzwerte für Primärenergiebedarf und baulichen Wärmeschutz einhalten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sanierungen mit Zuschüssen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Dieser muss von einem Energieberater erstellt werden, der bei der dena registriert ist.
Die DIN V 18599 ist die normative Grundlage für die energetische Bewertung nach GEG und ermöglicht eine differenzierte Betrachtung verschiedener Nutzungszonen und Energieträger.

Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Die Gebäudeenergieberatung nach DIN V 18599 umfasst vier Schritte:

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Erfassung der Gebäudegeometrie, Konstruktionsdetails, Anlagentechnik und Energieverbrauchsdaten. Berater führen eine Vor-Ort-Begehung durch und dokumentieren den baulichen Zustand.

Schritt 2: Energetische Bewertung

Berechnung des Ist-Zustands nach DIN V 18599 mit Ermittlung von Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und CO₂-Emissionen. Identifikation von Schwachstellen (z. B. ungedämmte Außenwände, veraltete Heizungsanlage).

Schritt 3: Maßnahmenplanung

Bewertung verschiedener Sanierungsvarianten (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung) nach Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit und technischer Machbarkeit. Erstellung eines Sanierungsfahrplans mit kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen.

Schritt 4: Fördermittelberatung und Antragsbegleitung

Berater prüfen die Förderfähigkeit nach BEG, KfW-Programmen und regionalen Fördertöpfen und begleiten die Antragstellung. Nach Umsetzung erfolgt die Bestätigung der Maßnahmen gegenüber dem Fördermittelgeber.

Sanierungsfahrplan und Förderanträge

Die Gebäudeenergieberatung liefert:
Typische Einsparungen liegen zwischen 30 und 70 Prozent des Primärenergiebedarfs, abhängig vom Ist-Zustand und Umfang der Sanierung.

Zeitlicher Ablauf

Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen ab Auftragserteilung. Die Vor-Ort-Begehung nimmt einen halben bis einen Tag in Anspruch.
Die Beantragung von BEG-Fördermitteln muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Berater stellen sicher, dass Anträge fristgerecht eingereicht werden und alle technischen Anforderungen erfüllt sind.

Zulassungen und Fachkompetenz

Berater im BVFE-Netzwerk sind bei der dena als Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude registriert und verfügen über Kenntnisse der DIN V 18599, des GEG und der Förderprogramme.
Viele Berater sind zusätzlich als Sachverständige für Gebäudebewertung oder als Bau- und Energiefachberater qualifiziert.

Ersteinschätzung zu Sanierung und Fördermitteln anfordern

Die Ersteinschätzung klärt, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihre Immobilie wirtschaftlich sinnvoll sind und welche Förderprogramme (BEG, KfW, regionale Töpfe) in Frage kommen. Der BVFE vermittelt Berater mit dena-Registrierung, die Sanierungsfahrpläne erstellen und BAFA-Anträge begleiten. Nach Eingang Ihrer Anfrage meldet sich der Bundesverband innerhalb von zwei Werktagen.
Wird ausschließlich für die Rückmeldung durch den zugewiesenen Berater genutzt.
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Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V.

Unser Ziel ist der Klimaschutz durch die Reduzierung von CO₂-Emissionen in der Industrie und im Gewerbe.

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