Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieausweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind bei Verkauf, Vermietung und größeren Sanierungen verpflichtend. Sie informieren über die energetische Qualität eines Gebäudes und ermöglichen Vergleiche zwischen Immobilien. Berater im BVFE-Netzwerk sind bei der dena registriert und erstellen Bedarfs- oder Verbrauchsausweise nach aktueller Rechtslage.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Der BVFE klärt, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich ist und vermittelt dena-registrierte Aussteller.

Ausweispflicht nach GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. In Immobilienanzeigen müssen die wesentlichen Kennwerte (Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr) angegeben werden.
Es gibt zwei Ausweisarten:

Verbrauchsausweis

Basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Zulässig für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude.

Bedarfsausweis

Basiert auf einer Berechnung des Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-6. Verpflichtend für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977, sofern das Gebäude nicht dem Wärmeschutzstandard der Wärmeschutzverordnung 1977 entspricht.

Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

Erstellung eines Energieausweises

Die Ausstellung eines Energieausweises umfasst zwei Schritte:

Schritt 1: Datenerhebung

Für Verbrauchsausweise: Bereitstellung von Energierechnungen der letzten drei Jahre und Angabe der beheizten Gebäudefläche.

Für Bedarfsausweise: Erfassung von Gebäudegeometrie, Baujahr, Konstruktionsdetails, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. Bei Wohngebäuden erfolgt die Berechnung nach DIN V 4108-6, bei Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599.

Schritt 2: Berechnung und Ausstellung

Der Berater berechnet den Endenergiekennwert und den Primärenergiebedarf, ordnet das Gebäude in die Energieeffizienzklasse ein (A+ bis H) und stellt den Ausweis aus. Der Ausweis enthält zusätzlich Modernisierungsempfehlungen.

Energieausweis und Kennwerte

Der Energieausweis enthält:
Der Ausweis ist zehn Jahre gültig und muss bei Besichtigungen, Verkaufsgesprächen oder Mietvertragsabschluss vorgelegt werden.

Zeitlicher Ablauf

Verbrauchsausweise können innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach Datenübermittlung ausgestellt werden.
Bedarfsausweise erfordern eine Vor-Ort-Begehung (optional, aber empfohlen) oder eine detaillierte Bauzeichnungsanalyse und werden innerhalb von 2 bis 3 Wochen erstellt.

Zulassungen der Aussteller

Berater im BVFE-Netzwerk sind bei der dena als Energieaussteller registriert und erfüllen die Anforderungen des GEG. Sie verfügen über Qualifikationen als Energieberater, Bauingenieur, Architekt oder Versorgungsingenieur.

Anfrage zur Energieausweis-Erstellung

Die Anfrage klärt, ob für Ihr Gebäude ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich ist und welche Unterlagen zur Erstellung benötigt werden. Der BVFE vermittelt dena-registrierte Aussteller, die Energieausweise nach GEG erstellen. Nach Eingang Ihrer Anfrage meldet sich der Bundesverband innerhalb von zwei Werktagen.
Wird ausschließlich für die Rückmeldung durch den zugewiesenen Berater genutzt.
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Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V.

Unser Ziel ist der Klimaschutz durch die Reduzierung von CO₂-Emissionen in der Industrie und im Gewerbe.

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